Abmahnwellen verderben Onlinehändlern die gute Laune
- Etailer haben sich fest etabliert
- Online-Shopper erweisen sich als servicebewusst
- Abmahnwellen verderben Onlinehändlern die gute Laune
- Durch breites Info-Angebot überzeugen
Auch die Etailer selber sind sich über mögliche Nachteile des Online-Kanals bewusst. So sieht Grubschat den auch vom stationären Fachhandel oft und lautstark beklagten weiter steigenden Preisdruck als ein wesentliches Hemmnis für den Online- Handel, da trotz steigender Umsätze die Gewinnspannen immer schneller sinken. »Zusammen mit dem verstärkten ECommerce- Engagement größerer Unternehmen wird dies zu einer Konsolidierung des Etailer-Marktes führen«, prophezeit er. Wild dagegen betont die oft nicht ausreichende Beratungskompetenz mancher Online-Händler als Nachteil gegenüber der stationären Konkurrenz. »Bei spezifischen Fachfragen und umfassendem Beratungsbedarf können Fachgeschäfte und Systemhäuser ihre Kunden in der Regel besser beraten als die meisten Onlineshops «, sagt der Geschäftsführer von Home of Hardware. Von Wedemeyer vermisst dagegen vor allem die beim Online- Shopping fehlenden haptischen Möglichkeiten für seine Kunden. Für die Online- Händler selber bewertet er vor allem die Übernahmepflicht der Kosten für den Rückversand der Ware als einen Nachteil.
Hinzu kommen die ständig grassierenden Abmahnungswellen, die Onlinehändlern trotz Umsatzwachstum die gute Laune verderben. Die von Media Markt initiierte jüngste Abmahnwelle, in der mehrere hundert Online-Händler abgemahnt wurden, weckte sogar öffentliches Interesse. Auch Mobilfunkprovider Tangens erhielt Ende Oktober von Media Markt-Anwalt Joachim Steinhöfel eine Abmahnung wegen des angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabeverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch Michael Artschwenger, Geschäftsführer von Tangens, ist sich sicher, dass die konkreten Vorwürfe des Rechtsanwaltes unzutreffend sind. Zudem verweist er darauf, dass die abmahnende Filiale des Retailers in München-Haidhausen gar nicht im unmittelbaren Wettbewerb mit Tangens stehe: »Der Media Markt München- Haidhausen vertreibt weder Mobiltelefone noch Mobilfunkverträge über das Internet. Der Münchner Media Markt liegt mehr als 500 Kilometer von unserem Firmensitz entfernt und ist nur auf dem lokalen Münchner Markt tätig.« Daher stellt sich Artschwenger stellvertretend für viele die Frage »ob hier der Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher nicht vorgeschoben wird, um den Markt zu bereinigen und das Einkommen eines Anwaltes aufzubessern.« Als rechtliche Basis, welche die Flut der Abmahnwellen ermöglicht, sieht der Münchner Anwalt Max- Lion Keller das in Deutschland geltende »Verbraucherschutzregime«. Auf diesem Grund werde im Online-Handel heute mittels Abmahnungen oftmals ein regelrechter Kleinkrieg zwischen Wettbewerbern ausgetragen. »Zum anderen ist das Abmahngeschäft gerade in finanzieller Hinsicht äußerst lukrativ«, sagte der Spezialist für Online-Recht im Gespräch mit CRN.
Doch gibt es positive Meldungen für die Online-Händler, die von solchen Abmahnungspraktiken betroffen sind. So hat das Landgericht München inzwischen in sechs Fällen erstmals gegen die Anträge von Media Markt auf Erlass einstweiliger Verfügungen entschieden (siehe CRN 47/2006, S. 28), weil das Ansinnen des Retailers »missbräuchlich und damit unzulässig « sei. Gleichzeitig verbessert sich kontinuierlich das Informationsangebot darüber, wie sich Online-Händler vor Abmahnungen schützen können. Diese Informationen sollten die Etailer nützen, denn letztlich erwartet Keller, dass sich die Abmahnungswellen fortsetzen werden. Beispielsweise steht zum Jahreswechsel mit dem Anstieg der Mehrwertsteuer eine prädestinierte Angriffsfläche für Abmahner an. Mittelfristig glaubt der Anwalt, dass die Abmahnungen sogar eine Marktbereinigung im E-Commerce auslösen werden. »Es werden nur die Anbieter überleben, die sich für ihren gewerblichen Auftritt rechtzeitig kompetente juristische Rückendeckung suchen«, prognostiziert Keller.