Massive Änderungen im Umsatzsteuerrecht
Weitreichende bürokratische Folgen für Online-Händler
Inhalt
- EU-Umsatzsteuerreform: Das ändert sich für Online-Händler
- Das ändert sich zum 01. Juli 2021
- Voraussetzungen für die Anwendung der neuen Mehrwertsteuer-Regelungen
- Wer ist von der neuen Regelung betroffen?
- Weitreichende bürokratische Folgen für Online-Händler
- Gibt es für Online-Händler ein vereinfachtes Abführsystem?
Die Umsatzsteuerpflicht im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat für grenzüberschreitende Lieferungen bei Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle hat für Online-Händler weitreichende verfahrensrechtliche und bürokratische Folgen.
Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen müsste.
Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.