Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke warnt davor, dass vor allem die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein kann - für Abmahnanwälte. Er fordert dringend neue gesetzliche Regelungen.
Millionen kommunizieren via Facebook - darunter sehr viele Jugendliche. Viele posten unbekümmert Fotos ihrer Stars, binden YouTube-Videos in ihre Pinnwand ein, veröffentlichen Songtexte oder kopieren gescannte Seiten aus Büchern in ihre Profile. Ein Kölner Anwalt warnt jetzt eindringlich davor, dass unbekümmerte Postings schnell sehr kostspielig werden können: »Millionen Menschen, vor allem Jugendliche, unterhalten auf Facebook eine eigene 'Homepage'. Da sie hier oft Inhalte für mehrere hundert Freunde veröffentlichen, kann von einer privaten Nutzung nicht mehr gesprochen werden. Im Grunde genommen müssen sich die Facebook-Aktiven wie professionelle Journalisten behandeln lassen. Wenn man sich dann ansieht, wie unbekümmert urheberrechtsgeschützte Inhalte veröffentlicht werden, sage ich: Die typische Facebook-Pinnwand eines Teenagers ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert«, meint Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Jeder Facebook-Aktive kann im Web für seine Aktivitäten auf seiner Pinnwand zur Rechenschaft gezogen und abgemahnt werden - ohne Vorwarnung und ohne die Möglichkeit, nachträglich den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Und natürlich gilt: Eltern haften für ihre Kinder.