Anwalt warnt vor unbekümmerten Postings

Facebook-Pinnwand bringt Abmahnern 15.000 Euro

18. Mai 2011, 14:40 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Mögliche Ursachen für eine Abmahnung

- Das Foto eines Stars: Wer Fotos seines Stars auf die Pinnwand stellt, ohne dafür die Erlaubnis zu besitzen, kann abgemahnt werden - vom Fotografen, vom Management des Stars und vom Star selbst.

- Lustige Bilder: Besonders beliebt auf Facebook ist das Veröffentlichen lustiger Fun-Bilder. Aber auch sie stammen von einem Fotografen, der die Bildrechte hält. Eine Abmahnung kann hier wegen der Verwendung des Bildes erfolgen, zusätzlich aber auch, weil der Name des Fotografen nicht genannt wurde.

- You Tube-Videos: Wer ein You Tube-Video in die eigene Seite einbindet, haftet für die Inhalte. Verletzt das Video Rechte, kann der Facebook-Anwender ebenfalls belangt werden. Bei Musikstücken können auch GEMA-Gebühren fällig werden.

- Eigene Musikvideos: Aufnahmen von der eigenen Schülerband können ebenfalls kritisch sein, wenn bekannte Stücke nachgespielt werden und damit eigentlich Lizenzgebühren für die Komponisten, die Interpreten und die Plattenfirma anfallen würden.

- Eigene Fotos: Es herrscht das Recht am eigenen Bild vor. Wer also ungefragt Menschen fotografiert und diese Bilder auf Facebook veröffentlicht, kann auf Unterlassung abgemahnt werden.

- Zitate aller Art: Viele Facebook-Anwender veröffentlichen gern weise, lustige oder zeitgenössische Zitate berühmter Personen, posten Gedichte oder kleben Songtexte auf die Pinnwand. Auch hier gilt: Solange die Urheber nicht schon 70 Jahre lang tot sind, gibt es ein Urheberrecht, das an dieser Stelle greift. Auch bei diesen Veröffentlichungen kann es also zu hohen Geldforderungen kommen.

- Profilfoto: Immer wieder gilt es als chic, das eigene Facebook-Profilfoto auszutauschen - etwa gegen eine Comicfigur oder das Bild eines Promis. Die Verwendung geschützter Bilder kann hier umgehend eine Abmahnlawine auslösen. Dabei ist es völlig egal, wie groß das Bild eigentlich ist.

Der Anwalt warnt weiter: »Diese Inhalte müssen nicht einmal selbst auf die eigene Facebook-Seite gestellt werden. Es reicht aus, sie zu teilen, um sie sich zu Eigen zu machen und aktiv weiter zu verbreiten«.

Das Fazit des Juristen: »Millionen Jugendliche begehen täglich auf Facebook massive Rechtsverletzungen. Noch sind Abmahnungen in diesem Bereich selten, aber ich befürchte, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis hier eine wahre Lawine losgetreten wird. Um die Jugendlichen zu schützen, müssen dringend neue gesetzliche Regelungen gefunden werden. Das Bedürfnis der Teenager, sich auf diese, ihre Weise auf Facebook zu äußern, ist sehr hoch. Hier sollte schnell eine besondere Fair-use-Regel greifen, die Veröffentlichungen im Rahmen der eigenen Freunde vor Abmahnungen schützt«.


  1. Facebook-Pinnwand bringt Abmahnern 15.000 Euro
  2. Mögliche Ursachen für eine Abmahnung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Facebook

Matchmaker+