Der jetzt gestartete Facebook-Börsengang wird dem Unternehmen voraussichtlich über 100 Milliarden US-Dollar in die Kassen spülen. Damit das Geschäft mit den Nutzerdaten künftig noch besser floriert, bleiben die Datenschutzbestimmungen weiter undurchsichtig. Das könnte in Europa voll nach hinten losgehen, warnen Anwälte.
Facebook verkauft derzeit seine Aktien zu 38 Dollar an die Investoren und wird damit in Kürze wohl 104 Milliarden Dollar schwer sein. Da hat die Zuckerberg-Company einen etwa doppelt so hohen Marktwert wie der Deutsche Automobilhersteller Daimler AG. Das Geschäftsmodell von Facebook basiert darauf, durch eine genaue Auswertung der Nutzerdaten Werbegeld zu verdienen. Um das künftig noch besser zu können, versucht der Börsenneuling, seine Datenschutzbestimmungen weiter undurchsichtig zu halten oder aufzuweichen. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der »Facebook Site Governance« vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Die Frist endet am heutigen 18. Mai.
Nach Ansicht des Rechtsanwalts Christian Solmecke lohnt sich ein genauer Blick auf die neuen, 14 Seiten langen Regelungen. Dort ist beispielsweise zu lesen, dass Facebook künftig einige Informationen als öffentlich behandelt, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestimmen muss. »Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst«. Im Klartext bedeutet dies, dass unabhängig von den Privatsphäreeinstellungen andere Nutzer die angegebenen Informationen sehen können.
Auch Änderungen zur Nutzung von GPS-Daten sieht der Anwalt kritisch. Hierzu heißt es in der Datenschutzrichtlinie: »Wenn wir deinen GPS-Standort erhalten, führen wir ihn mit anderen Ortsangaben zusammen, die wir über dich haben (wie deinen derzeitigen Wohnort). Allerdings speichern wir diese Angaben nur so lange, wie sie uns nützen, um dir Dienstleistungen anzubieten; so behalten wir deine letzten GPS-Koordinaten, um dir entsprechende Benachrichtigungen zu senden«. Diese Regelung ist ziemlich schwammig formuliert. Anwalt Solmecke: »Was heißt ‚solange, wie sie uns nützen’? Der Nutzer kann daraus nicht erkennen, wie lange die Daten tatsächlich gespeichert werden«.
Wer seine Facebook-Mitgliedschaft – aus welchen Gründen auch immer – beenden möchte, hinterlässt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine digitale Spur, die niemals verschwindet: »Löschen heißt bei Facebook nicht unbedingt, dass die Information tatsächlich nicht mehr abrufbar ist«, warnt Anwalt Solmecke. So heißt es in den neuen Bestimmungen: »Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden«. Wofür diese Sicherungskopien gut sind bleibt unklar. »Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht in deinem Konto gespeichert, wie beispielsweise in einer Gruppe gepostete Beiträge oder das Senden einer Nachricht an jemanden (wenn dein Freund eventuell eine von dir gesendete Nachricht sogar noch deiner Kontolöschung hat). Solche Informationen bleiben auch noch nach der Löschung deines Kontos erhalten«. Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar.