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2. Du sollst eine klar definierte Methodik haben

Autor:Redaktion connect-professional • 7.2.2008 • ca. 1:15 Min

Der Übernahmeprozess einer Anwendung ins Application Management muss seriös sein. Das heißt: Es sollte eine klar definierte Methodik geben, und zwar vom Dienstleister. Darüber hinaus gilt es vonseiten des Dienstleisters, nicht einfach nur den bestehenden Code und die vorliegende Dokumentation zu übernehmen. Vielmehr muss eine tiefer gehende Auseinandersetzung mit der Applikation und den Software-Entwicklungswerkzeugen erfolgen. Ob ein Dienstleister diesen Aufgaben gewachsen ist, sieht man bereits bei der Angebotsgestaltung: Die Arbeiten in der Einstiegsphase dienen ja dazu, die Pflegekosten über die Zeit hinweg zu senken. Die Verträge sollten daher aufzeigen, wie der Auftraggeber auch von der Kostenentwicklung profitiert. Ziel sollte immer eine längerfristige Zusammenarbeit sein, damit sich der Einstiegsaufwand umso mehr lohnt. Bevor man eine solche längerfristige Beauftragung erteilt, sollten die Entwicklung der Zusammenarbeit und die angestrebten Kostensenkungen vereinbart werden. Neben dem Preis zählt die Leistung – die vor allem in Form von Service Level Agreements vereinbart wird.

3. Du sollst beim Einstieg an den Ausstieg denken Neben den »laufenden Themen«, Basisaktivitäten im Fixbudget und fachlichen Erweiterungen über Zusatzaufträge, kommt vor allem der Einstiegs- und der Ausstiegs-Phase im Application Management eine besondere Bedeutung zu. So werden in der Einstiegsphase die Voraussetzungen für den zuverlässigen Betrieb und die Wartung geschaffen. In der Ausstiegsphase, so sie denn eines Tages nötig werden sollte, muss es einen geregelten Rücktransfer des applikationsspezifischen Wissens an die Unternehmens-IT geben. »Dieser Rücktransfer sollte von Anfang an geplant und vereinbart sein: Nur so bleibt ein Ausstieg dauerhaft realistisch und der Auftraggeber macht sich nicht abhängig vom einmal gewählten Dienstleister«, rät Elmar Borgmeier. Einstiegs- und Ausstiegs-Phasen sollten vertraglich mit geregelt werden. Vor allem aber sollte der Dienstleister aufzeigen können, wie er diese Phasen gestalten wird.