Urheberrechtsabgabe bremst Aufschwung

Fujitsu Siemens beklagt UHG-Abgabe auf PCs

28. Dezember 2004, 0:00 Uhr |

Fujitsu Siemens beklagt UHG-Abgabe auf PCs. Bereits am 23. Dezmber 2004 hatte das Landgericht München eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro festlegt. Bernd Bischoff, President und CEO von Fujitsu Siemens Computers, befürchtet eine fatale Signalwirkung auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Urheberrechtsnovelle.

Fujitsu Siemens beklagt UHG-Abgabe auf PCs

FSC wurde von der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vor dem Landgericht München auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs verklagt und soll nun je zwölf Euro zahlen. Der Hersteller kündigte jedoch an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen zu wollen.

FSC-Chef Bernd Bischoff befürchtet vor allem im Hinblick auf ein dringend notwendige Belebung des wirtschaftlichen Aufschwungs fatale Konsquenzen für den Standort Deutschland: »Wir wollen unsere Entwicklung und Produktion in Deutschland halten, aber die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die richtigen Rahmenbedingungen herrschen.«

Der Hersteller sieht insbesondere eine drohende Wetbewerbsverzerrung zu ungunsten des Handels: Kunden, die ihren PC online oder persönlich im Ausland kaufen, blieben nämlich von der Abgabe verschont. In Übereinstimmung mit der Ansicht des Branchenverbandes Bitkom, sieht FSC-Chef Bischoff den PC nicht vorrangig als Kopiergerät. Im Unterschied zu Scannern oder CD-Brennern gäbe es für PCs daher keine hinreichende rechtliche Grundlage, eine Urheberrechstabgabe zu erheben.


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