Das müssen Sie bei Social Media beachten - Serie Teil 2

Google+ glänzt mit fortschrittlichen Datenschutzbestimmungen

21. März 2012, 10:50 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Inhalts- und Verhaltensrichtlinien

Ergänzend zu den Nutzungsbedingungen gelten Inhalts- und Verhaltensrichtlinien (https://www.google.com/intl/de/+/policy/content.html), die beispielsweise der Verhinderung von Spam und illegalen Aktivitäten wie Kontodiebstahl dienen sollen. Wird ein Verstoß gegen diese Richtlinien gemeldet, leitet Google+ entsprechende Maßnahmen ein. Interessant ist auch, dass nach Ziffer 13 der Inhalts- und Verhaltensrichtlinien auf Google+ ein Klarnamenzwang für die Wahl des Account-Namens besteht. »Verwenden Sie den Namen, mit dem Sie normalerweise von Freunden, Familie und Kollegen angesprochen werden. Dies dient der Bekämpfung von Spam und beugt gefälschten Profilen vor. Wenn Ihr voller Name beispielsweise Sebastian Michael Müller ist, Sie normalerweise aber Bastian Müller oder Michi Müller verwenden, sind diese Namen auch in Ordnung.« Einige Accounts, die unter einem Pseudonym bei Google+ registriert sind, werden offenbar von Google gelöscht.

In der Bloggerszene ist die Empörung über dieses Vorgehen groß. Der Zweck, den Google+ mit dieser Regelung verfolgt besteht laut den Inhalts- und Verhaltensrichtlinien darin, Spam und gefälschte Profile zu verhindern. Ob dies durch einen Zwang zur Verwendung von Klarnamen tatsächlich verhindert werden kann, ist zweifelhaft. Dazu kommt noch, dass sich die Einhaltung dieser Vorgabe wohl kaum kontrollieren lässt, da keine Identitätskontrolle bei der Anmeldung stattfindet.

In Blogs wird bereits dazu aufgerufen, den Google+ Account-Namen in einen selbstgewählten Netz-Namen umzuändern. Ob sich das Pseudonymverbot halten wird, ist derzeit angesichts des hohen Entwicklungspotenzials des Netzwerks noch offen. Google hat bereits auf die Kritik der Nutzer reagiert und angekündigt, in Zukunft einige Details hinsichtlich des Vorgehens gegen Pseudonym-Accounts zu ändern An dem grundsätzlichen Klarnamenzwang soll allerdings zunächst festgehalten werden.


  1. Google+ glänzt mit fortschrittlichen Datenschutzbestimmungen
  2. Inhalts- und Verhaltensrichtlinien
  3. Insgesamt fortschrittlicher Datenschutz
  4. Irreführend

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