Unverständlich ist allerdings folgende Klausel: »Ihr Google-Profil wird womöglich Nutzern angezeigt, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.« Bedeutet dies, dass Google die E-Mail Adressen im Google-Mail-Accounts mit den Nutzerdaten auf Google+ abgleicht, um neue Kontakte vorzuschlagen? Und was genau ist unter »anderen identifizierenden Informationen« zu verstehen?
Problematisch ist zudem die Regelung hinsichtlich des Zugriffs von Apps, die von Freunden verwendet werden: »Wenn Ihre Freunde Apps verwenden, können diese Anwendungen möglicherweise auf die Inhalte und Informationen über Sie zugreifen, auf die Ihre Freunde Zugriff haben.« Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Nutzung personenbezogener Informationen ohne Einwilligung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig.
Positiv zu bewerten ist dagegen, dass Google+ sehr übersichtliche und einfach formulierte Anleitungen zum Umgang mit dem Netzwerk und den Datenschutzeinstellungen bietet.
Google+ punktet vor allem mit den vielfältigen Möglichkeiten, die Adressaten eines Beitrags auszuwählen. Die Einteilung von Kontakten in Circles macht es möglich, ein soziales Netzwerk sowohl für die private als auch für berufliche Kommunikation zu verwenden.
Dennoch weisen die Datenschutzbestimmungen von Google+ noch Unklarheiten auf. Angesichts des noch jungen Alters der Plattform ist davon auszugehen, dass sich die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen mit der Zeit kontinuierlich weiterentwickeln. In welche Richtung es hierbei gehen wird, darf mit Spannung erwartet werden.