Grundsätzlich ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die nicht in angemessener Menge vorrätig ist. Allerdings setzen Händler in solchen Fällen oft den Hinweis »Abgabe nur, solange der Vorrat reicht« ein. Doch wann ist er zulässig?
Die Leserfrage: Ich habe eine Verkaufsaktion geplant, in der ich bei einigen PCs und Notebooks eine Maus gratis hinzugeben möchte. Da mein Maus-Vorrat für die Aktion allerdings begrenzt ist, würde ich gerne wissen, ob ich mit dem Hinweis »solange der Vorrat reicht« rechtlich aus dem Schneider bin, falls Kunden leer ausgehen sollten?
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