Sicherheit
Gerade hat das Verfassungsgericht wieder ein Gesetz »kassiert«, das in den Datenschutz eingreift. Wie stehen Sie als Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik zu dem heiklen Thema IT-Sicherheit?
Der Datenschutz hat in Deutschland bereits seit dem Volkszählungsurteil von 1983 einen sehr hohen Stellenwert. Das mit der erwähnten Entscheidung hergeleitete Grundrecht auf den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergänzt diesen Grundrechtsschutz in sinnvoller Weise. Bei der Gestaltung, Beeinflussung oder Nutzung von IT-Systemen müssen wir die berechtigte Erwartung der Bürgerinnen und Bürger erfüllen, »ihre« IT grundsätzlich selbst zu steuern.
Ausdrücklich erkennt das Bundesverfassungsgericht jedoch an, dass die sogenannte Online-Durchsuchung ein verfassungsrechtlich zulässiges Mittel ist, damit die Sicherheitsbehörden ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung in einer digital vernetzten Welt weiterhin erfüllen können. Die Regelung wird so ausgestaltet, dass Online-Durchsuchungen nur aufgrund richterlicher Anordnungen und nur zum Schutze überragender Rechtsgüter zulässig sind und sich die Maßnahmen nur gegen polizeirechtlich verantwortliche Personen richten dürfen. Damit werden die hohen Grundrechtsstandards des Bundesverfassungsgerichts in eine gesetzliche Regelung umgesetzt.
Daneben dürfen wir jedoch nicht verkennen, dass die Risiken für IT-Anwendungen der Bürgerinnen und Bürger nicht in staatlich geregelten und kontrollierten Verfahren liegen, sondern in Angriffen von zweifelhafter Seite durch Viren und Schadprogramme vielfältiger Art. Nach Schätzungen von sachkundiger Seite hat sich die Zahl der gefundenen Schadprogramme im letzten Jahr noch einmal verdoppelt. Die Angriffe haben regelmäßig einen kriminellen Hintergrund und dienen beispielsweise der Ausspähung von Zugangsdaten und Geschäftsmöglichkeiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat als zentraler IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesregierung die Aufgabe, Gefährdungs-Trends zu untersuchen und taugliche Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Unter der Adresse www.bsi-fuer-buerger.de stellt das BSI speziell für private Internetnutzende aufbereitete Informationen und Tools rund um das Thema IT-Sicherheit zur Verfügung.