Haft- und Millionenstrafen für schwedische Urheber-Piraten

17. April 2009, 9:42 Uhr | Lars Bube
Seit 2003 treiben die schwedischen Copyright-Piraten bereits ihr Unwesen im Internet

Im Prozess gegen die Betreiber der Internettauschbörse »The Pirate Bay« hat das Gericht heute ein Urteil gesprochen. Demnach müssen vier der Betreiber jeweils ein Jahr Gefängnisstrafe absitzen und gemeinsam 2,7 Millionen Euro Strafe bezahlen. Die Verurteilten halten dies jedoch für nicht haltbar und wollen in Berufung gehen.

Man sollte meinen, es war ein harter Tag für die vier Schweden Peter Sunde, Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg und Carl Lundström: Ein Distriktgericht in Stockholm befand die Gründer und Betreiber der Online-Tauschbörse Pirate Bay für schuldig, widerrechtlich Material verbreitet zu haben, das urheberrechtlich geschützt war. In erste Linie handelte es sich dabei um Kopien von Musik-Files, Filmen und Spiele-Software.

Das harte Urteil der Richter: Die vier Angeklagten müssen jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Außerdem wurden sie zur Zahlung von umgerechnet 2,74 Millionen Euro Schadenersatz an die Kläger verurteilt. Geklagt hatten mehrere Medienkonzerne wie Warner, EMI, Columbia Pictures und Sony Music Entertainment, deren Inhalte über die Seite getauscht wurden und werden.

Währende die Vertreter der Phone- und Filmindustrie das Urteil begrüßten, kritisierte einer der Anwalte der vier Verurteilten, das Gericht habe sich politischem Druck gebeugt. So habe die Europäische Union gefordert, dass Schweden gegen die angeblich illegale Tauschbörse vorgehe.


  1. Haft- und Millionenstrafen für schwedische Urheber-Piraten
  2. Angeblich Einnahmen von fast einer Million Euro
  3. Kein Einsehen bei den Verurteilten
  4. Leisere Töne
  5. Ein Stück Technikgeschichte

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