Der Staatsanwalt argumentierte, die Pirate-Bay-Gründer hätten den Dienst eingerichtet, um Geld zu verdienen. Angeblich betrugen die Einnahmen pro Jahr umgerechnet rund 900.000 Euro. Die Beschuldigten bestritten das: Es habe sich um eine Freizeitaktivität gehandelt, die ihnen nichts eingebracht habe.
Die vier Verurteilten haben nun die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das werden sie laut erster Aussagen nach der Urteilsverkündung wohl auch tun. Damit könnte sich das Verfahren noch weitere vier bis fünf Jahre hinziehen, bis auch der höchste Schwedische Gericht und eventuell noch der Europäische Gerichtshof sich mit dem Fall haben. Insofern ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen die Entscheidung auf Online-Tauschbörsen an sich hat. Äußerungen von Vertretern der Medienindustrie, man habe einen Durchbruch im Kampf gegen illegales File-Sharing erzielt, sind somit verfrüht.
Die Verurteilen arbeiten jedenfalls schon wieder an neuen Konzepten, wie einem Filesharingservice über ein kostenpflichtiges VPN-Netzwerk, die das weitere Bestehen ihrer Seite auch bei Aufrechterhaltung des Urteils in den nächsten Instanzen sichern soll.