Handel mit »gebrauchter« Software - a never ending story?
Der Konflikt um den Handel mit gebrauchter Software zwischen Microsoft, Oracle und Usedsoft verunsichert derzeit Händler und Kunden gleichermaßen. Zwar hat das Oberlandesgericht München in der Berufungsentscheidung erneut Oracle Recht gegeben, doch geklärt ist der Streitfall damit noch lange nicht. Es fehlt eine rechtliche Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.

- Handel mit »gebrauchter« Software - a never ending story?
- Dreh- und Angelpunkt Erschöpfungsgrundsatz
- Bundesgerichtshof ist gefragt
- Einzelplatz- vs. Volumenlizenz
Ebenso wie anderes IT-Equipment ist auch Software letztlich vor allem ein Handelsgut. Nicht umsonst gehören Softwarehersteller wie Microsoft und SAP mittlerweile zu den weltweit führenden Unternehmen, die sich hinsichtlich Umsatz und Rendite nicht hinter den klassischen Industrieunternehmen verstecken müssen.
Im Gegensatz zu den Waren der Old Economy scheinen für den Handel mit Software, die bereits von den Herstellern an Kunden geliefert wurde, jedoch Unterschiede zu gelten. Der Handel mit dieser so genannten »gebrauchten« Software, die ein Kunde rechtmäßig vom Hersteller erworben hat, die er aber nicht mehr bzw. nur noch hinsichtlich einzelner Lizenzen benötigt, hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Der Erfolg von Unternehmen mit diesem Geschäftsmodell scheint allerdings einige Softwarehersteller zu beunruhigen. So versucht seit geraumer Zeit insbesondere Oracle juristisch gegen den Handel vorzugehen. Und auch Microsoft klagt zwar nicht selbst, geht jedoch davon aus, die Urteile auch auf das eigene Lizenzmodell übertragen zu können.