IDEA, GDPdU & elektronische Archivierung. Die aktuelle Abgabenordnung stellt neue Herausforderungen an die IT-Landschaft jedes Unternehmens. Eine Lösung dafür muss aber in erster Linie immer an die Firmensituation angepasst sein.
Die GDPdU, Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, sind seit einigen Jahren in Kraft. Dennoch ist die Diskussion um sie und ihre Auswirkungen noch immer nicht verstummt. Inzwischen gibt es jedoch die ersten Berichte über erfolgreich abgeschlossene Außenprüfungen, die Finanzbehörden verschicken Fragebögen bereits im Vorfeld, ein erstes Gerichtsurteil bestätigt den Prüfungsanspruch - der in den GDPdU niedergelegt ist -, und zahlreiche Publikationen haben sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Jedoch sind eine Reihe von Fragen im Umfeld der langzeitigen Bereitstellung auswertungsfähiger Daten offen geblieben.
Die Verantwortung für den Zugriff auf steuerrelevante Daten liegt stets beim Steuerpflichtigen. Er steht so vor der Frage, wie sichere ich die Verfügbarkeit meiner Daten über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Hier haben verschiedene Anbieter von elektronischen Archivierungssystemen einen Markt für Ihre Produkte entdeckt. Können solche Lösungen aber die Anforderungen der »Qualitativ und quantitativ gleichwertigen Auswertbarkeit«, so der Fragen-und-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums, garantieren? Eine Schlüsselkomponente und ein Maßstab zugleich bildet dabei in der Diskussion die IDEA-Software, die von der Behörde für die Unternehmensprüfung verwendet wird.