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Behördenübergreifende ­Prozessintegration

Autor: Redaktion connect-professional • 19.6.2009 • ca. 0:50 Min

Inhalt
  1. Kindergeld online
  2. Behördenübergreifende ­Prozessintegration

Im Rahmen einer Vorstudie wurden für das Gesamtprojekt Kindergeld Online insgesamt drei Ausbaustufen ermittelt, deren Funktionsumfang und Schwerpunkte sich in die E-Government-Strategie der BA integrieren. Kindergeldanträge und Än­derungsmeldungen können auf Basis eines modular entwickelten Formularservers online gestellt werden. In Stufe eins ist noch eine Bestätigung in Papierform erforderlich. Über Statusinformationen kann der Bürger den Bearbeitungsstand seines An­trags erfahren. BA-intern erfolgt die automatisierte Übernahme der An­tragsdaten an das nachgelagerte Fachverfahren. Die Umstellung von Antragstellung und Änderungsmeldungen auf papierlose Verarbeitung erfolgt in Stufe zwei. Voraussetzung dafür ist eine Sicherheitsinfrastruktur, die die geschützte Authentifizierung/Identifizierung des Antragstellers mittels digitaler Signatur ermöglicht. In Ausbaustufe drei soll die Antragsbearbeitung auf Government-to-Government (G2G) umgestellt werden. Die Antragstellung wird direkt nach der standesamtlichen Anmeldung eines Kindes weitergeleitet. Voraussetzungen da­für sind die behördenübergreifende Integration von Prozessen sowie die entsprechende Anbindung von IT-Verfahren. Technische Grundlage für Kindergeld Online bildet die Software »eAntrag« der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die der BA im Rahmen einer Überlassungsvereinbarung zur Verfügung gestellt wurde. Ausschlaggebend für diese Kooperation war die Ähnlichkeit der Antragsverfahren von Kindergeld und Rente. Mit dem Ziel, kontextsensitive Konfigurationen vornehmen zu können, wird die Software gemeinsam modular weiterentwickelt.

Sabine Bernhard arbeitet als Autorin in Nürnberg