Realistisches Benchmarking
Den Gegner lässt auch der in den Strafraum, der kleine, aber entscheidende Fehler bei juristischen Formulierungen ? vor allem bei Preisstellung, Service Level Agreements und Benchmarking ? übersieht. Unklare Formulierungen können ansonsten funktionierende Abschlüsse komplett aus dem Ruder laufen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass am Verhandlungstisch ausschließlich Juristen sitzen dürfen: Denn denen fehlt meist das Wissen, ob die Abmachungen realistisch sind und in der IT-Praxis funktionieren können.
Unternehmen vergessen außerdem nicht selten, dass ein Vertrag auch mit der künftigen Unternehmensstrategie in Einklang gebracht werden muss. Wenn der Auftraggeber beispielsweise auf eine neue IP-Infrastruktur umsteigen möchte oder Services künftig auch mobil angeboten werden sollen, muss das mit den Verträgen vereinbar sein, ohne dass teure Erweiterungen fällig werden. Oder wenn ein Unternehmen in den kommenden Jahren auf Wachstum setzt, muss dies in den Verträgen berücksichtigt sein. Ist dies nicht der Fall, satteln die Dienstleister oft saftige Aufschläge drauf.
Steuerung der Dienstleister
In Verträge gehören auch Passagen für den Fall der Rückabwicklung sowie Regelungen, wie Auftraggeber und Auftragnehmer miteinander kommunizieren. Ohne klare Governance-Strukturen, die sich auch im Vertrag wiederfinden, kann der Auftraggeber mit dem Dienstleister nicht mithalten oder ihn gar steuern.
Mit der Auslagerung der IT ist die Arbeit bei weitem nicht abgeschlossen. Ein gutes Outsourcing-Projekt hat seinen Namen nur dann verdient, wenn der Auftraggeber die Fäden in der Hand behält und den Auftrag nicht nur verwaltet, sondern aktiv im Sinn der eigenen Strategie gestaltet. Dazu gehört eine ausgesuchte Experten-Organisation auf Auftraggeber-Seite, die ihr Pendant auf Seiten des Outsourcers braucht; nur so können Tagesaufgaben geräuschlos geregelt und technologische Neuerungen in neue Services umgesetzt werden.
Damit eine Vertrauensbasis entsteht, muss der Kunde seine IT in kompetenten Händen wissen und sicher sein, dass der Nehmer in seine Geschäftsprozesse integriert ist, gemeinsame Strategieentwicklung inklusive.