Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie bringt im Juni zahlreiche Änderungen für Online-Händler. EHI und bevh stellen nun eine Orientierungshilfe bereit.
Am 13. Juni tritt die europäische Verbraucherrechte-Richtline (VRRL) in Kraft. Vor allem beim Widerrufsrecht kommen damit viele Änderungen auf Online-Händler zu. Damit Online-Shops die neuen Richtlinien schnell und korrekt umsetzen, haben »EHI geprüfter Online-Shop« und der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) eine Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt. Webshop-Betreiber können diese hier anfordern.
Unter anderem wird die Dauer des Widerrufsrechts auf 14 Tage verkürzt. Zudem darf Ware nicht mehr kommentarlos zurückgesendet werden. Auch hat der Verbraucher kein Recht mehr, die Annahme zu Verweigern. Weiterhin sind Webshop-Betreiber künftig nicht mehr verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen.
Dafür wird allerdings die Widerrufsbelehrung komplexer, da sie eindeutig und individuell auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten sein muss. Deshalb ist auch die vom Gesetzgeber bereitgestellte Muster-Widerrufsbelehrung nutzlos. Sie müssen eine individuelle Belehrung formulieren. Deshalb finden sich neben dem Leitfaden und gesetzlichem Muster auch weitere beispielhafte Widerrufsbelehrungen unter dem Link.
Auch der Katalog der Pflichtinformationen, die Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, wird erweitert. Hier werden für Unternehmer zusätzliche Pflichten eingeführt und aktuell bestehende Rechte gestrichen. Auch hier kann die Orientierungshilfe Händler bei der korrekten Umsetzung für den eigenen Online-Shop unterstützen. Der Stichtag, ist der 13. Juni – es gibt keine Übergangsfrist. Deswegen müssen Webshop-Betreiber pünktlich umsetzen.