Microsoft: Händler muss 500.000 Euro Schadenersatz zahlen
Mehrere Tausend selbstgebrannte Datenträger hatte ein Software-Händler aus Norddeutschland zusammen mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten (sogenannten COAs) verkauft. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete nun die Pfändung eines Großteils des Vermögens des Händlers an, um die Schadenersatzansprüche zu sichern.

- Microsoft: Händler muss 500.000 Euro Schadenersatz zahlen
- Händler flog über den Produktidentifikationsservice von Microsoft auf
Microsofts Produktidentifikationsservice hat einen illegalen Softwarehandel aufgedeckt: Eine Entscheidung im Strafverfahren gegen den Händler steht noch aus. Microsoft war über den Produktidentifikationsservice, der Software des Herstellers von verschiedenen Einsendern kostenfrei auf Echtheit prüft, auf den Raubkopierer aufmerksam geworden.
Mit einem besonders leistungsfähigen Brenner hatte der Händler die Fälschungen selbst hergestellt und ihnen dann »gebrauchte« Echtheitszertifikate, sogenannte »Certificate of Authenticity Label« – kurz COAs – als vermeintliche Lizenzen beigefügt. Die COAs hatte er von diversen anderen Händlern gekauft. »Dieses Vorgehen ist in mehrfacher Hinsicht illegal«, erklärt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. »Schon die Herstellung und der Vertrieb der gebrannten CDs waren rechtswidrig. Auch der Handel mit COAs ist verboten, da sie zur Kennzeichnung von echter Microsoft-Software verwendet werden.«
COAs dienen als Herkunftshinweis und beziehen sich immer auf die Software, mit der zusammen sie in den Verkehr gebracht worden sind. Dass COAs weder einzeln noch zusammen mit nicht dazugehörigen Datenträgern weiterverkauft werden dürfen, wurde bereits mehrfach gerichtlich entschieden, beispielsweise vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG Frankfurt MMR 2009, 544, bestätigt durch Entscheidung vom 04.02.2010 in Sachen 11 U 50/09; Entscheidung vom 12.11.2009 in Sachen 6 U 160/08).