Das Schöffengericht in Nürnberg hat zwei Computerhändler aus München und Nürnberg zu empfindlichen Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Nürnberger Händler hatte laut Microsoft bereits 2006 in Russland über 8500 CDs mit Windows XP Professional pressen lassen und diese, samt ebenfalls nachgemachten Handbüchern, seinem Münchner Kollegen verkauft.
Der Münchner Händler versah die Datenträger mit gebrauchten Echtheitszertifikaten und bot sie dann zum Verkauf zu den normalen Konditionen an. Damit verdiente er jeweils rund das Fünffache des Einkaufspreises an den gefälschten Windows-Versionen.
Erst nachdem die Produkte mehrfach weiterverkauft worden waren, fiel einem weiteren Händler die Fälschung auf und er alarmierte Microsoft. Schnell ließen sich auch einige der Fälschungen auftreiben und genauer untersuchen: »Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale, beispielsweise beide IFPI-Codes«, fasst Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft Produktidentifikationsservice--Teams, die Ergebnisse zusammen.
Danach ging die Suche nach den Fälschern selbst los. »Innerhalb kurzer Zeit konnte über ein Dutzend Händler ermittelt werden, die zumindest Teile der Fälschungen an- und wieder verkauft hatten.« Microsoft schaltete sofort die Staatsanwaltschaft ein, die die Privat- und Geschäftsräume der Hauptverdächtigen durchsuchte.
Sowohl der Münchner als auch der Nürnberger Händler wurden vom Landgericht München jeweils zu hohen sechsstelligen Schadenersatzzahlungen verurteilt. Jetzt hat sich auch das Schöffengericht in Nürnberg mit dem Fall befasst und die beiden angeklagten Händler wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu je einem Jahr und sechs Monaten Haft und je 3000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Der Münchner »Händler für gebrauchte Software« hatte Tausende von Echtheitszertifikaten für die gefälschten Datenträger, so genannte Certificate of Authenticity Label (CoA), mit Messer und Föhn von gebrauchten Computern abgelöst. Einige Zeit fiel dieses Neuetikettieren niemandem auf, bis ein weiterer Händler sich die inzwischen mehrfach weiterverkauften vermeintlichen Originale etwas genauer ansah und Microsoft alarmierte.
Nach eigener Aussage hatte der erste Münchner Gebrauchtsoftwarehändler nicht bemerkt, dass es sich bei den CDs um Fälschungen handelte. »Die Händler haben zunächst beteuert, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein«, bestätig auch Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin bei Microsoft Deutschland. »Sie hielten die Vervielfältigungen angeblich für rechtens. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar und hat ihnen weder im Zivil- noch im Strafverfahren geholfen.«