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Microsoft-Raubkopien: Haftstrafen für Computerhändler

16. April 2009, 11:08 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Händler muss sich von Echtheit der Ware überzeugen

Ein beträchtlicher Teil der Programme, die über Online-Portale angeboten werden, ist nach Einschätzung der Software-Industrie gefälscht. Werbung betreiben die Anbieter solche Pakete häufig mithilfe von Spam-E-Mails.
Ein beträchtlicher Teil der Programme, die über Online-Portale angeboten werden, ist nach Einschätzung der Software-Industrie gefälscht. Werbung betreiben die Anbieter solche Pakete häufig mithilfe von Spam-E-Mails.

Die Rechtsprechung verpflichtet Händler dazu, sich von der Echtheit ihrer Ware zu überzeugen. Geschieht dies nicht, muss nach Ansicht der Richter neben dem Unternehmen auch dessen Geschäftsführer persönlich haften.

Dabei wurde auch deutlich gemacht, dass die aufgeklebten Zertifikate alleine noch nichts darüber sagen, ob es sich um Originalware handelt. »COAs sind keine Lizenzen, sondern Echtheitszertifikate. Bei Originalware befinden sie sich entweder auf der Umverpackung oder auf dem Gehäuse des Computers, auf dem die Software vorinstalliert ist«, erklärt Dr. Swantje Richters. »COAs dienen als Herkunftshinweis und beziehen sich immer auf die Ware, auf der sie von Microsoft oder den von Microsoft autorisierten Unternehmen angebracht wurden.«

Wer COAs ablöse und zusammen mit anderen Microsoft Produkten verkaufe, täusche seine Kunden darüber, wer die Echtheit garantiere, so die Anwältin. Das ist unzulässig, unabhängig davon, ob die Software, mit der die COA verbunden wird, echt ist oder nicht. COAs dürfen auch nicht einzeln verkauft werden.

Hätten sich die Beklagten also pflichtgemäß vergewissert, dass es sich bei den von ihnen erworbenen und vertriebenen Exemplaren der Software um rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke handelt, so das Landgericht München in seiner Begründung, »wäre spätestens durch die Vorlage der streitgegenständlichen Softwarepakete bei der Klägerin klar gewesen, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt.«

Auch etablierte Gebrauchtsoftwarehäuser wie usedsoft und 2ndsoft können die Nachlässigkeit der beteiligten und angeblich ahnungslosen Händler nicht verstehen. Zwar sei es manchmal schwer, Fälschungen zu erkennen, jedoch gebe es genug Sicherheitsmerkmale, die meist eine eindeutige Identifizierung zulassen. Ist dies nicht der Fall, könne man sich außerdem jederzeit an Microsoft wenden und die Echtheit der Software prüfen lassen.

Somit bleibt der Verdacht, dass hinter der angeblichen Ahnungslosigkeit der Fälscher doch eher Absicht steckt. »Alleine schon aufgrund des Preises müsste man bei so einem Angebot skeptisch werden«, bestätigt 2ndsoft-Geschäftsführer Dirk Lynen. Auch Christoph Möller, Sprecher von usedsoft, sieht für seriöse Anbieter kaum eine Gefahr. Sein Unternehmen handelt ausschließlich mit Nutzungsrechten, bei denen die CoA sowieso keine Rolle spielen und somit auch nicht gefälscht werden können.


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