Einen Sieg über den schnöden Kommerz – und das Internet-Zeitalter – hat die Musikgruppe Pink Floyd erzielt. Sie erwirkten ein Urteil gegen den Musikkonzern EMI. Dieser darf die Platten und CDs der Band jetzt nur als Ganzes zum Download anbieten, nicht mehr einzelne Titel.
»Es ging in diesem Fall um Kunst, nicht um Kommerz«, so ein Sprecher von Pink Floyd gegenüber dem Wall Street Journal. Die Band hatte den Musikkonzern EMI verklagt, weil dieser einzelne Songs von Platten wie »The Wall«, »The Dark Side of the Moon« oder »Wish You Were Here« als MP3-File zum Herunterladen anbietet.
Das ging den Musikern gegen den Strich. Sie argumentieren, ihre Werke könne man nicht in einzelne Filetstückchen portionieren.
Sie seien als Gesamtkunstwerk zu sehen und dürften somit nur als Ganzes zum Download angeboten werden. Ein Gericht in Großbritannien gab jetzt Pink Floyd Recht.
Die Band berief sich auf einen Vertrag mit EMI aus dem Jahr 1999. In ihm ist festgehalten, dass der Plattenkonzern das Opus von Pink Floyd nur der vorliegenden Form vermarkten darf, sprich als komplette Langspielplatte, CD oder File.
Damals gab es allerdings noch keine Download-Portale wie iTunes. Und deshalb, so die Plattenfirma, sei die damalige Abmachung nicht mehr gültig. Das sah der Richter jedoch anders, und somit bleibt den Fans der altgedienten Musiker nur der »Ganz-oder-gar-nicht-Weg«: Entweder eine ganze »Platte« kaufen beziehungsweise downloaden oder einen Bogen um das Opus der Band machen.
Allerdings sind einzelne Songs von Pink Floyd zumindest in Deutschland immer noch als Download verfügbar, etwa bei Amazon.de. Das Sechseinhalb-Minuten-Epos »Money« beispielsweise kostet 98 Cent.
Pink Floyd ist nicht die einzige Band, die sich gegen das Filetieren von CD wehrt. Auch die australische Rockgruppe AC/DC hat sich dagegen verwahrt, dass einzelne Songs von ihrer wohl besten Platte »Highway to Hell« stückchenweise vermarktet werden. Das hat sich laut WSJ dazu geführt, dass die Alt-Rocker auch im iTunes-Zeitalter noch relativ viele CDs verkaufen.