Neue Gesetze

Neue Rechte für Verbraucher in ganz Europa

24. Juni 2011, 12:22 Uhr |
Da freut sich der Verbraucher

Keine Tricks, keine Unterschiede: Neue Verbraucherrechte für ganz Europa sollen Käufern in Zukunft mehr Sicherheit bieten. Sie sollen Abzockern im Internet das Handwerk legen und den Einkauf in anderen EU-Ländern erleichtern.

Mehr Schutz beim Online- Shopping, beim Haustürgeschäft und beim Telefonieren mit Kundendiensten bieten künftig die neuen EU-weiten Rechte für Verbraucher. Nach dreijährigen Verhandlungen in Brüssel stimmte das Europaparlament am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit den neuen Gesetzen zu. Der scharf kritisierte Flickenteppich aus Verbraucherrechten - mit verschiedenen Gesetzen von Land zu Land - soll damit geglättet werden. In Zukunft gilt überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gleich ob im Internet oder an der Haustür eingekauft wird. Bestellt zum Beispiel ein Verbraucher in Deutschland über das Internet Ware in Italien, darf er sie zwei Wochen lang umsonst zurückgeben. Das gilt auch für Ebay-Auktionen. Während Privatverkäufer von dieser Reglung ausgenommen sind, deckt das Widerrufsrecht künftig alle Internet-Auktionen professioneller Unternehmen ab.
Das gilt auch für die nächste "Tupperware-Party": In Deutschland gab es bisher kein Widerrufsrecht bei bestellten Besuchen in die eigene Wohnung. Mit dem neuen EU-weiten Verbraucherrecht ändert sich das. Ein einheitliches Musterformular soll im Internet abrufbar sein.
Vor allem mit dubiosen Geschäftspraktiken im Internet soll Schluss sein: Verbraucher müssen künftig bei der Bestellung im Netz ein kostenpflichtiges Angebot aktiv per Klick bestätigen. So soll vermieden werden, dass sie scheinbare Gratis-Angebote teuer bezahlen müssen. "Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin. "Es ist gelungen, ein Dauerärgernis zu beseitigen, das Verbrauchern nicht nur viel Geld, sondern auch viele Nerven gekostet hat."
Auch die "vorangeklickten Kästchen" verschwinden bei der Buchung von Flug- oder Zugticket im Internet. Wegen Voreinstellungen erwerben Verbraucher bislang häufig kostenpflichtige Reiseversicherungen, ohne dies ausdrücklich bestätigt zu haben.


  1. Neue Rechte für Verbraucher in ganz Europa
  2. Weniger Hürden beim Auslandseinkauf

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