Neue Gesetze

Neue Rechte für Verbraucher in ganz Europa

24. Juni 2011, 12:22 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Weniger Hürden beim Auslandseinkauf

Viele ärgerliche Hürden, die Verbraucher bisher beim Einkauf in einem anderen EU-Land akzeptieren mussten, fallen weg. So werden Händler verpflichtet, über Lieferbeschränkungen bereits zu Beginn der Bestellung zu informieren. Heute scheitern über 60 Prozent der Online-Einkäufe in der EU daran, dass der Verbraucher in einem Land wohnt, das vom Händler nicht beliefert wird. Denn: Händler, die außerhalb ihrer Heimat Ware verkaufen wollten, mussten bisher ihre Geschäfte aufwendig an das jeweilige nationale Recht anpassen. Die angeglichenen EU-Regeln böten nun Erleichterung, sagte Schwab.
Der Online-Handel ist wachsender Markt: 60 Prozent der Verbraucher bezogen nach Eurostat-Angaben 2010 Waren oder Dienstleistungen aus dem Netz. 2004 waren es gerade einmal 20 Prozent.

Kein böses Erwachen beim Blick auf die Telefonrechnung: Auch das versprechen die neuen Verbrauchergesetze. Wer mit dem Kundendienst telefoniert, zahlt in Zukunft nur den Ortstarif - auch wenn der Händler eine teuere Telefonhotline zwischengeschaltete hat.

Gelten sollen die Gesetze von 2013 an. Die Zustimmung des Rats gilt als Formsache. Den ersten Vorschlag für EU-weite Rechte für Verbraucher hatte die EU-Kommission 2008 vorgelegt. Doch war die Angleichung - im EU-Jargon "Vollharmonisierung" - höchst umstritten unter einigen Ländern: Sie fürchteten, ihre besonders hohen Schutzrechte absenken zu müssen. Bislang hatte die EU mit Blick auf die Verbraucher nur Mindeststandards für die Länder festgelegt.


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