Recht

Neues Gesetz soll Online-Abzocke eindämmen

25. Oktober 2011, 13:28 Uhr |

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Verbraucher künftig besser vor Online-Abzocke und -Abofallen schützen. Kostenpflichtige Seiten sollen dem Entwurf nach deutlicher gekennzeichnet und vom Nutzer mit einem extra Button bestätigt werden müssen.

Betrug mit versteckten Kosten im "Kleingedruckten" oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist im Internet ein weit verbreitetes Übel, dem jährlich tausende Bürger auf den Leim gehen. Das Verbraucherschutz-Portal www.abofallen.info listet über 1.300 deutschsprachige Web-Angebote auf, die kostenpflichtige Dienste anbieten, ohne sie ausreichend zu kennzeichnen.

Die Bandbreite reicht von SMS-Diensten über Partnerbörsen bis hin zu Kochrezept-Sammlungen. Wer auf die Abofallen hereinfällt, bekommt prompt die Rechnung – im wahrsten Sinne des Wortes. Wichtig: Man sollte prinzipiell nicht bezahlen, selbst wenn Mahnungen, Inkasso-, Gerichts- oder Haftandrohungen ins Haus flattern.

Denn die geschlossenen Verträge sind fast immer unrechtmäßig. Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn ein Irrtum oder eine arglistige Täuschung vorliegt. Und mittlerweile gibt es eine Vielzahl Urteile deutscher Gerichte, die die Unrechtmäßigkeit der Abofallen bestätigen. Internet-Betrüger setzen jedoch auf die Angst der Betroffenen. Und das leider mit Erfolg – viele Opfer bezahlen freiwillig.

Dass solche versteckte Kosten im Netz inzwischen ein ernsthaftes Problem sind, hat jetzt auch die Bundesregierung erkannt. Das Kabinett hat deshalb im August einen vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, der Verbraucher besser vor Abzocke im Internet schützen soll. Das Gesetz soll nach derzeitiger Planung Ende 2012 in Kraft treten.


  1. Neues Gesetz soll Online-Abzocke eindämmen
  2. Die neue Gesetzeslageim Detail
  3. Selbstschutz-Maßnahmen

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