Webseiten-Betreiber werden dazu verpflichtet, Nutzer ihrer Angebote deutlich auf alle anfallenden Kosten hinzuweisen. Zusätzlich sollen Anwender durch Klick auf eine Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, dass sie den Kostenhinweis wirklich gelesen haben. Aus diesem Grund wird das neue Gesetz umgangssprachlich auch als "Button-Lösung" bezeichnet. Dem Entwurf zufolge muss die Bestellschaltfläche mit dem Text "zahlungspflichtig bestellen" oder einen ähnlich unmissverständlichen Hinweis enthalten. Fehlt der Hinweis, kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Die "Button-Lösung" soll für alle Anbieter kostenpflichtiger Dienste im Sinne des Fernabsatzgesetzes gelten. Das sind in erster Linie alle Online-Shops, aber auch alle Webseiten, die Dienstleistungen verkaufen. Ob Download-Seiten für Musik, Filme, Software oder elektronische Bücher, ob Web-Chat oder Telefonie-Dienst: Alle kostenpflichtigen Webseiten müssen ab Ende 2012 die "Button-Lösung" in die Praxis umsetzen.
Aus Verbrauchersicht hört sich die Idee der "Button-Lösung" gut an. Doch von Shop-Betreibern und Juristen wird sie zum Teil heftig kritisiert. Erstere fürchten Umsatzeinbußen durch das kompliziertere Bestellprozedere. Einige Juristen halten das neue Gesetz für mehr oder weniger unnötig.
Paragraf sechs des Telemediengesetzes halte längst Regelungen bereit, die denen der "Button-Lösung" entsprächen, hieß es in Diskussionen um den Gesetzesentwurf. Juristisch positiv bewertet wird, dass die Beweislast im Streitfall beim Unternehmen liegt. Sollte es nach Einführung der "Button-Lösung" zu einem Rechtsstreit kommen, ist in jedem Fall der Abofallen-Betreiber im Zugzwang.