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Ordnung ins Namens-Chaos

Im deutschen staatlichen Melderegister stehen fast fünf Millionen Fehler. IT-Systeme für Identitätsmanagement können hier helfen. Zuvor müssen ­allerdings erst einmal linguistische ­Spezialsysteme die Basis dafür schaffen.

Autor:Redaktion connect-professional • 9.9.2007 • ca. 1:05 Min

Die Erfassung und Speicherung von Personendaten in verschiedenen Melderegistern gab es schon lange vor jeglicher Informationstechnik. Mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung sind indes ganz andere Möglichkeiten der Identitätsprüfung und des Datenabgleichs möglich. In Gesellschaften wie der unsrigen, die von der Wiege bis zur Bahre sozial durchorganisiert sind, wird man eine konsequente Registrierung aller Bürger und vieler ihrer Eigenschaften schlechterdings nicht unterbinden wollen, mag die soziale Intimität der Person dabei oft auch auf der Strecke bleiben.

Die sozialen Ansprüche sind nun einmal gesetzlich festgeschrieben – vom Arbeitslosengeld über das Kindergeld und Elterngeld bis zum Kranken- und Pflegegeld – und damit ist auch die Neigung einiger zur ungerechtfertigten Mitnahme von Subventionen, also zu Leistungsmissbrauch oder Sozialbetrug, geweckt. Nun sollte man meinen, dass die lange Tradition des Melderegisterwesens zumindest in Mitteleuropa die beste Voraussetzung ist für einen exzellenten Überblick darüber, wer was an Sozialleistungen erhält und ob er oder sie diese auch zu Recht erhalten. Das ist indes mitnichten der Fall.

Mehr noch: Die Behörden in Deutschland haben derzeit nur einen sehr rudimentären Überblick darüber, wer überhaupt wer ist. Auf einer Firmenveranstaltung von IBM wurden offizielle Daten des deutschen Statistischen Bundesamts zitiert, die besagen, dass mehr als 5,8 Prozent aller Meldedaten (das sind 4,8 Millionen Personen!!) fehlerhaft sind (Mikrozensus von 2004). Unter diese Fehler fallen ­sicher auch viele Dubletten und falsche Namensschreibungen, aber gerade diese scheinbar harm­losen Identitätsprobleme öffnen tatsächlich dem Leistungsmissbrauch Tür und Tor. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Spielarten der Kriminalität, insbesondere des organisierten Verbrechens.