Das OLG München hat die einstweilige Verfügung des Zitco gegen die ZPÜ und die Verwertungsgesellschaften aufgehoben. Trotzdem stellt das Gericht fest, dass der Zitco bis auf weiteres nicht an die Abgaben gebunden ist.
Der Zentralverband für Informationstechnik und Computerindustrie e. V. (Zitco) muss vor dem OLG München zwar einen Rückschlag gegen die ZPÜ und Verwertungsgesellschaften einstecken, erringt aber gleichzeitig einen Sieg. Die einstweilige Verfügung gegen ZPÜ und Verwertungsgesellschaften, die Zitco im Februar erwirkt hatte, hebt das OLG nun auf. Mit der Verfügung wollte der Verband der ZPÜ verbieten, einen allgemeingültigen PC-Urheberabgabe-Tarif aufzustellen. Die Begründung des aktuellen Gerichtsurteils macht jedoch deutlich, dass das Gericht der Vereinigung der kleineren PC-Hersteller trotzdem im Grunde Recht gibt. Nachdem die großen PC-Hersteller wie unter anderem Acer, HP und Samsung im Streit um Urheberabgaben auf PCs eine Vereinbarung mit der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) getroffen hatten, bei der die kleineren PC-Hersteller deutlich benachteiligt werden, haben sich diese im Zitco organisiert.