Preiserhöhung bei Apple-Produkten verärgert Händler

30. September 2008, 5:05 Uhr | Joachim Gartz

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

ZPÜ weitet den Kreis abgabepflichtiger Geräte kontinuierlich aus

Denn letztlich läuft Apples Haltung darauf hinaus, dass der Handel sein erhöhtes Kostenrisiko an den Endkunden weitergeben wird, der in Zukunft bei Apple-Partnern einen höheren Preis für seinen iPod bezahlen muss. Wenn Apple sich dagegen weigert, Rückstellungen zu bilden, um das durch die Urheberabgaben erhöhte Kostenrisiko abzusichern, kann Apple seine Produkte im Direktvertrieb weiterhin zum alten Preis anbieten und stärkt damit weiter sein direktes Geschäft.

Bei Festplatten laufen derzeit - ebenso wie bei Flash-Speichern - die Verhandlungen über die Höhe der geplanten Urheberabgabe. Bei den bisher geltenden Abgaben drohen den Herstellern und dem Handel ebenfalls neue Belastungen, da die Gesamtverträge für MP3-Player, die bisher bei 2,56 Euro pro Gerät lagen, bereits von der ZPÜ gekündigt sind. Der Kreis von vergütungspflichtigen Geräten wird von der ZPÜ kontinuierlich ausgeweitet. Neben Festplatten fordert die Rechteverwertungsgesellschaft auch Abgaben auf Blu-ray-Rohlinge, Speicherkarten und USB-Sticks. Die Höhe der Vergütung für diese Geräte wird allerdings erst nach Abschluss der Gesamtvertragsverhandlungen mit den Verbänden oder nach einer entsprechenden juristischen Entscheidung festgelegt werden.


  1. Preiserhöhung bei Apple-Produkten verärgert Händler
  2. ZPÜ weitet den Kreis abgabepflichtiger Geräte kontinuierlich aus
  3. Aktuelle Übersicht vergütungspflichtiger Produkte

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