Bei den folgenden Geräten verlangt die ZPÜ unter Berufung auf seit Anfang 2008 geltendes Recht Urheberabgaben. Da nach dem aktuellen Rechtsstand alle Geräte und Speichermedien, die zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet sind, vergütungspflichtig sind, verlangt die ZPÜ neuerdings auch eine Abgabe auf interne und externe Festplatten sowie Blu-ray-Rohlinge, USB-Sticks und Speicherkarten. Über die Höhe der Vergütung für diese Geräte und Speichermedien wird derzeit jedoch noch verhandelt:
Audiokassetten, Audio-CD, R und RW, Blu-ray-DVD, CD-Brenner für CD-Leermedien aller Art, DAT, Data-CD, R und RW, DVD-Brenner für DVD-Leermedien aller Art, DVD- und/oder Festplatten-Rekorder, DVD + und -, R und RW, DVD Double-Layer, DVD Dual-Layer, Festplatten (eingebaut, extern, zum Einbau, SSD), HD-DVD, Kassettenrekorder, MiniDisc, MP3-Player, mit und ohne Videofunktion, mit und ohne eingebautem Speicher, MP3-fähige Handies, mit und ohne Videofunktion, mit und ohne eingebautem Speicher, Multimedia-Festplatten, PC, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art, insb. CompactFlash-Card, Memory Stick, Multimedia Card, Secure Digital, Memory Card, Smart Media Card, xD-Picture Card, Stereoanlagen mit USB-Schnittstelle zur Speicherung von MP3s auf USB-Sticks, USB-Sticks, Videokassetten, Videorekorder.
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