20 Mobilfunk Rechtstipps

8. September 2011, 20 Bilder
Mobilfunkrechnung auch online gültig Ein Mobilfunkanbieter muss seine Monatsrechnungen nicht unbedingt per Post senden. Er darf seinen Kunden in einem besonderen Tarif auch ausschließlich eine Online-Rechnung anbieten, welche dann im Internet abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Geklagt hatte ein Kunde, der das als unangemessene Benachteiligung kritisierte. Die Bundesrichter meinten jedoch, es sei jedenfalls dann keine unangemessene Benachteiligung des Kunden, wenn er auch einen Standardtarif wählen könne, der eine Rechnung auf Papier vorsieht. Das Gericht erklärte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mobilfunkanbieters somit für rechtmäßig. In diesen stand, dass der Kunde keine Rechnung mehr per Post erhalte, wenn er sich für einen Online-Tarif entscheide. Zur Wahrung der Schriftform genüge die Möglichkeit, die Rechnung ausdrucken zu können. Dagegen wäre eine bloß mündliche oder telefonische Mitteilung nicht zulässig (Az.: BGH III ZR 299/08).

Matchmaker+