20 Mobilfunk Rechtstipps

8. September 2011, 20 Bilder
Rechtsanwälte dürfen sich nicht dumm stellen Abofallen, die vermeintliche Gratis-Inhalte nur nach Abschluss eines teuren Abos bereitstellen, sind ein Ärgernis. Die Hinweise zur Kostenpflicht sind so gestaltet, dass man sie leicht übersieht, oder in den AGB versteckt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt dann die Rechnung; zahlt man nicht, folgen Mahnungen. Viele Abofallen-Betreiber kooperieren mit einem Rechtsanwalt, um den Mahnungen Nachdruck zu verleihen. Das AG Marburg hat jetzt entschieden, dass ein Rechtsanwalt wegen Beihilfe zum versuchten Betrug verurteilt werden kann, wenn er erkennen musste, dass er eine offensichtliche Nichtforderung für die Abo-Falle geltend macht. Im vorliegenden Fall erklärte das Gericht: „Es kann ihm nicht verborgen geblieben sein, bei der Bearbeitung der Vielzahl von gleichartigen Fällen, dass die Beklagte (...) den potentiellen Kunden auf das kostenlose Herunterladen von Programmen fokussiert, um am Rand den auf weiteren Seiten unaufmerksamen Kunden in ein Abonnement mit zweifelhaftem Wert zu verstricken. Dass ein derartiges Vorgehen der Beklagten (...) von der Rechtsordnung nicht erwünscht ist, hätte dem Beklagten offenkundig sein müssen.“ (AG Marburg, Az.: 91 C 981/09). © Rechtsanwalt Michael Rohrlich, Daniela Schrank

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