Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht
Abmahngefahr durch neue Recyclingvorschriften
Seit dem 1. Juni sind einige neue Vorschriften im Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verankert. Bereits das bloße Angebot unregistrierter Elektrogeräte oder Batterien kann dadurch künftig abgemahnt werden.