So verkaufen Sie rechtssicher Computerspiele

10. November 2010, 12:56 Uhr | Markus Reuter

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Fazit

Der Online-Händler von Computer-/ Konsolenspielen unterliegt damit im Falle eines Angebots und Verkaufs indizierter jugendgefährdender und jugendbeeinträchtigender Computer-/ Konsolenspiele einer zweifachen Bedrohung.

Zum einen drohen strafrechtliche Konsequenzen, zum anderen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, etc.

Um diesen Gefahren entgegenzutreten, sollte der Händler insbesondere sein Warenangebot genau auf indizierte jugendgefährdende Spiele untersuchen und ferner sicherstellen, dass die Medien, die eine Alterfreigabe ab 18 Jahren kein Alterskennzeichnung haben oder indiziert sind nicht an Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht oder verkauft werden.

Der Autor: Max Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.


  1. So verkaufen Sie rechtssicher Computerspiele
  2. III. Besonderheit des Versandhandels
  3. Fazit

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