Vorsicht Abmahngefahr!

So vermeiden Sie Ärger bei Warenretouren

13. Dezember 2010, 15:49 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Konstellation 2: Wert der Sache überschreitet 40 Euro

In allen anderen Fällen hat jedoch grundsätzlich der Unternehmer die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Aus dem Grund verfahren viele Verbraucher nach der Methode, den Service »Unfrei/Empfänger zahlt« der Deutschen Post zu nutzen. Der Verbraucher versendet also die Sendung unfrei und der Unternehmer hat alle Versandkosten zu zahlen. Das kann für den Unternehmer ein teures Vergnügen werden. So beträgt das Pauschalentgelt (inklusive Beförderung) für unfreie Sendungen 15 Euro. Bei DHL Europlus zahlt der Empfänger alle Kosten (Transportkosten inklusive Handling, gegebenenfalls Zoll oder andere Services) sowie einen Zuschlag für den Service »Unfrei/Empfänger zahlt« von 10 Euro. Außerdem wird bei »Unfrei/ Empfänger zahlt« in Verbindung mit DHL Europlus ein Einziehungsentgelt erhoben, das abhängig vom jeweiligen Zielland ist.

Um dieser Strafgebühr zu entgehen, haben sich findige Unternehmer bereits viele Tricks einfallen lassen, die diesen jedoch im Einzelfall teuer zu stehen gekommen sind (Stichwort. Abmahnung). Die gängigsten Methoden sollen an dieser Stelle vorgestellt werden:

  • Methode Nr.1: Der Unternehmer nutzt in seiner Widerrufsbelehrung oder seinen AGB die folgende Klausel: »Bitte schicken Sie uns eventuelle Rückgaben nicht unfrei zurück, da wir in diesem Fall die Annahme verweigern müssen.« Klauseln dieser Art sind gerade zur Zeit in erhöhtem Maße abmahngefährdet. So ist der IT-Recht Kanzlei bekannt, dass z.B. auch die Wettbewerbszentrale derlei Bestimmungen seit längerem abmahnt. Die bis dato erkennenden Gerichte sorgen insoweit auch für rechtliche Rückendeckung, da es ihrer Ansicht nach grundsätzlich jedem Verbraucher zustehen soll, die Ware auch unfrei zurücksenden zu können. (Siehe dieses Beispiel). Dementsprechend werden zur Zeit alle Klauseln abgemahnt, die insoweit dem Verbraucher Beschränkungen irgendeiner Art auferlegen.

  1. So vermeiden Sie Ärger bei Warenretouren
  2. Konstellation 1: Wert der Sache überschreitet 40 Euro nicht
  3. Konstellation 2: Wert der Sache überschreitet 40 Euro
  4. Der einzig mögliche Weg

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