Kirchensteuerpflicht für Kapitalgesellschaften
- Steuerreform hemmt Leasing- und Mietgeschäft
- Kirchensteuerpflicht für Kapitalgesellschaften
Über steuerlich ebenso skurrile wie blödsinnige Vorschläge eines Steuerfachmanns, der allen Ernstes die Kirchensteuerpflicht für Kapitalgesellschaften angeregt hat, kann der Professor ja noch launig den Kopf schütteln; (»ich fragte mich sofort, ob Datev evangelisch oder katholisch ist«). Wenn es aber darum geht, die Steuersystematik auf den Kopf zu stellen, wie es die Regierung vormacht, hört bei Kempf der Spaß auf. Genau in diese Richtung zielen aber die Eckpunkte der Steuerreform. Hier wird - nach steuersystematischem Verständnis - nicht die Bereicherung einer Firma besteuert, wie es gemeinhin jeder BWL-Student im ersten Semester lernt, sondern die Substanz eines Unternehmens.
Kempf hatte sich eigentlich eine Steuerreform gewünscht, die in erster Linie die Unternehmen entlastet, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Was sich die Steuerexperten der Regierung hier aber ausgedacht haben, zielt auf das genaue Gegenteil: »Sicherung des Steuersubstrats«, heißt es korrekt im Bürokratendeutsch. Einen treffenden, wenn auch wohl die Regierung nicht zum Handeln bewegenden Vergleich hat Kempf kürzlich in Nürnberg gezogen: »Wer mehr Milch haben will, sollte sich über den Zustand der Kuh Gedanken machen«.