Der Betreiber eines offenen WLAN braucht eine Lösung, bei der nicht jeden zweiten Monat eine Abmahnung im Postkasten liegt und ihn wieder stundenlang beschäftigt. Der Hersteller Devolo aus Aachen hat diese rechtspolitische Entwicklung lange beobachtet und eine technische Lösung für das Störerhaftungs-Problem entwickelt, denn es geht bei dem Thema für den WLAN-Betreiber letztlich nicht nur um „Straffreiheit“, sondern auch um dessen „Sorglosigkeit“ und „Ärgerfreiheit“. Der Betreiber will mit der Rechtsverfolgung gar nicht erst konfrontiert werden.
Mit dem “dLAN Hotspot” löst Devolo das Problem so einfach wie effektiv: Die zur Strafverfolgung genutzte IP/Adresse des Hotspot-Betreibers wird nicht übermittelt. Die vom Hotspot-Nutzer abgerufenen oder ausgesendeten Inhalte werden durch einen Tunnel an einen Dienstleister gesandt. Dort erst erfolgt der Breakout ins Internet. Der Hotspot ist als Absender nicht erkennbar und kann auch nicht angesprochen werden. Somit läuft die Strafverfolgung über den Servicedienstleister und nicht mehr über den lokalen Betreiber. Dieser Serviceanbieter wiederum genießt für sich das Providerprivileg und muss den lokalen Betreiber nicht preisgeben. Die Forderung nach Unterlassung weiterer Straftaten wird dabei zentral durch den Provider übernommen.
Mit einem Produkt nach diesem Konzept des “devolo dLAN Hotspot” kann ein IT-Händler die zu erwartende Hotspot-Nachfrage monetarisieren und dem Betreiber nicht nur einen rechtsichere, sondern auch nachhaltig ärgerfreie Lösung an die Hand geben.
Philippe Lacoste ist PR Manager Business Solutions bei Devolo