IT-Systemhäuser kommen an dem Thema Datenschutz nicht vorbei. Durch Cloud-Lösunge steigt die Brisanz und Komplexität der Thematik. Die Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten kann helfen, neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Die IT eines Unternehmens ist mit dem Datenschutz stark verwoben. Viele Auflagen des Datenschutzes betreffen die IT, viele Bereiche der IT haben Auswirkungen auf den Datenschutz. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten und der IT-Abteilung und -Dienstleistern ist daher für beide Seiten wichtig und fruchtbar. Für IT-Systemhäuser bietet professioneller Datenschutz zudem neue Umsatzchancen, bei dem Kunden ein IT-Beratungsbedarf entsteht, der zusätzliche Investitionen möglich macht.
IT-Dienstleister werden von zwei Seiten aus mit dem Datenschutz konfrontiert: Zum einen unterliegen sie als Daten verarbeitende Unternehmen selbst dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum anderen sind sie in die Datenverarbeitung ihrer Kunden eingebunden: als Berater, Lieferanten, Dienstleister etc. Und in dieser Eigenschaft haben sie natürlich die Aufgabe, datenschutzkonform zu handeln. Die Prinzipien des deutschen Datenschutzrechts lassen sich eigentlich einfach zusammenfassen: Der einzelne Bürger hat ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kann selbst entscheiden, wer seine Daten wie verarbeitet. Deshalb sind so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die praktische Anwendung ist jedoch kompliziert. So umfasst alleine der Standardkommentar zum BDSG fast 1550 Seiten. Betrachtet man die Bereiche, in denen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter fundiertes Wissen haben muss (neben den Datenschutzkenntnissen vor allem technische Kenntnisse in der IT, der Gebäudesicherheit, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Prozesswissen), so wird klar, dass professioneller Datenschutz nicht in wenigen Wochen erlernt werden kann, sondern jahrelange Weiterbildung und Erfahrung erfordert.