Da ein Datenschutzbeauftragter eine Kontrollfunktion ausübt, scheidet der IT-Verantwortliche und auch der externe IT-Dienstleister als Datenschutzbeauftragter regelmäßig aus, es fehlt an der faktischen Unabhängigkeit. Doch eine enge Zusammenarbeit zwischen IT-Dienstleister und Datenschutzbeauftragten ist sehr im Interesse des IT-Dienstleisters: Der Datenschutzbeauftragte definiert die Anforderungen, der IT-Dienstleister entwirft Lösungen und setzt diese um. Datenschutz bedeutet also für den IT-Dienstleister normalerweise ein Zusatzgeschäft. Und es spricht nichts dagegen, dass sich der IT-Dienstleister der Kompetenz eines unabhängigen Datenschutzexperten bedient und auf diese Weise sein Leistungsspektrum gegenüber seinen Kunden verbreitert.
Weitere Informationen und Einzelheiten dazu sind unter www.ds-fuer-it.de/crn zusammengestellt.
Dr. Martin H. Ludwig ist Datenschutzexperte und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Er ist im Netz erreichbar unter ds-fuer-it.de und telefonisch unter 0234 9490204.