Großes Geschäftspotenzial

Systemhäuser kommen am Datenschutz nicht vorbei

27. August 2012, 10:00 Uhr | Nadine Kasszian

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Datenschutz als Zusatzgeschäft

Da ein Datenschutzbeauftragter eine Kontrollfunktion ausübt, scheidet der IT-Verantwortliche und auch der externe IT-Dienstleister als Datenschutzbeauftragter regelmäßig aus, es fehlt an der faktischen Unabhängigkeit. Doch eine enge Zusammenarbeit zwischen IT-Dienstleister und Datenschutzbeauftragten ist sehr im Interesse des IT-Dienstleisters: Der Datenschutzbeauftragte definiert die Anforderungen, der IT-Dienstleister entwirft Lösungen und setzt diese um. Datenschutz bedeutet also für den IT-Dienstleister normalerweise ein Zusatzgeschäft. Und es spricht nichts dagegen, dass sich der IT-Dienstleister der Kompetenz eines unabhängigen Datenschutzexperten bedient und auf diese Weise sein Leistungsspektrum gegenüber seinen Kunden verbreitert.

Weitere Informationen und Einzelheiten dazu sind unter www.ds-fuer-it.de/crn zusammengestellt.

Dr. Martin H. Ludwig ist Datenschutzexperte und externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Er ist im Netz erreichbar unter ds-fuer-it.de und telefonisch unter 0234 9490204.


  1. Systemhäuser kommen am Datenschutz nicht vorbei
  2. Grundlagen des Datenschutzes
  3. Die Cloud wiegt doppelt schwer
  4. Datenschutz als Zusatzgeschäft

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