Überwachung von PC-Arbeitsplätzen

Teleworking: Big Brother liest mit

22. September 2008, 14:20 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Mit oDesk Mitarbeiter kontrollieren

Über eine Web-Cam lässt sich kontrollieren, ob der Mitarbeiter tatsächlicham Rechner arbeitet. Das soll verhindern, dass er einen Teil der Tätigkeiten an noch billigere Subunternehmer vergibt.
Über eine Web-Cam lässt sich kontrollieren, ob der Mitarbeiter tatsächlicham Rechner arbeitet. Das soll verhindern, dass er einen Teil der Tätigkeiten an noch billigere Subunternehmer vergibt.

Eines der bekanntesten Überwachungsprogramme, mit dem sich der »Output« von Computerarbeitsplätzen überwachen lässt, ist oDesk. Wöchentlich versendet die Software eine detaillierte Auflistung der Arbeitszeit an den Kunden, und dieser überweist dann das entsprechende Gehalt an den Mitarbeiter.

Für diesen Service berechnet oDesk zehn Prozent des jeweiligen Lohns vom Kunden. Mittlerweile hat oDesk dieses Geschäftsmodell noch ausgedehnt: So betreibt man auch einen eigenen Stellenmarkt für Billiglohnländer, mit dem qualifizierte Arbeiter aus Asien und den ehemaligen Sowjetrepubliken an Arbeitgeber aus den westlichen Industrieländern vermittelt werden.

Über diese Jobbörse finden Interessenten unter anderem Designer und Programmierer, die zum Teil nur 12 bis 14 US-Dollar pro Stunde verlangen. Sie stammen aus Ländern wie Pakistan, Indonesien oder den Philippinen.

Helfer für einfache Bürotätigkeiten sind schon für 1 bis 2 US-Dollar pro Stunde zu bekommen. Passend dazu gibt es dann auch gleich das entsprechende Überwachungspaket.

Übrigens sind Heimarbeiter nicht die einzigen, die von ihren Vorgesetzten überwacht werden. In den USA verfolgen rund 80 Prozent aller Unternehmen auch den E-Mail-Verkehr, die Webseiten-Besuche und die Telefonate ihrer Angestellten vor Ort mit.

Hier zu Lande gelten deutlich schärfere Datenschutzvorschriften. So darf ein Arbeitgeber nicht ohne Weiteres Telefongespräche mithören oder mitschneiden. Auch wer seinen Mitarbeiter erlaubt, über ihren Betriebs-E-Mail-Accounts neben geschäftlichen auch private E-Mails zu verschicken, darf diese nicht lesen. Zu diesem Thema siehe den Beitrag »Wann privates Surfen und E-Mailen am Arbeitsplatz erlaubt ist« auf Network Computing Online.


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