Unerlaubte Telefonwerbung wird künftig teuer
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zugestimmt, wonach unerlaubte Telefonwerbung mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

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Schlechte Zeiten für nervige Telefon-Werber: Unerlaubte Telefonwerbung kostet künftig bis zu 50.000 Euro Strafe. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen alleine schon dafür mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro rechnen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen soll ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.
Allerdings müssen auch der Bundestag und der Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen, wobei es gerade aus dem Bundesrat stimmen gibt, wonach auch die neue Regelung noch nicht weit genug gehe: So haben die Verbraucherminister der Bundesländer schon Nachbesserungsbedarf angemeldet und fordern, gemeinsam mit Verbraucherschützern, eine weitere Verschärfung der beabsichtigten Regelung.