Die Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten rückt in greifbare Nähe. Dem Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) zufolge soll die Vergütungspauschale zukünftig zehn Cent pro Stück betragen. Es bleiben aber noch offene Fragen.
Der Branchenverband Informationskreis Aufnahmemedien (IM) hat bekannt gegeben, dass die heftig umstrittene Urheberabgabe auf USB-Sticks und Speichermedien in Kürze kommen soll. Dem Brancheverband gehören unter anderem Unternehmen wie Fuji, Hama, Imation, Intenso, Kodak, Maxell, Panasonic, Philips, Sony und Verbatim an.
Der Branchenverband Bitkom, der ebenfalls mit am Verhandlungstisch sitzt, betont gegenüber Computer Resellers News, dass bezüglich der Urheberabgabe auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten zwar Fortschritte erzielt worden seien, doch »die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen und viele Detailfragen noch ungeklärt sind«, so Judith Lammers, Urheberrechtsexpertin beim Bitkom. Auch habe ein Großteil der Industrie den neuen Abgabesätzen noch nicht zugestimmt.
Besonders umstritten an der Urheberabgabe auf Speichermedien ist das Vorhaben der Verwertungsgesellschaften, die Abgabe rückwirkend ab Anfang 2008 zu erheben. Im Channel herrscht deshalb derzeit eine große Verunsicherung und die meisten betroffenen Hersteller und Händler sprechen sich mit Nachdruck gegen jegliche Form von pauschaler Urheberabgabe aus.
Eine Abgabe auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten wird jedoch definitiv auf die jeweiligen »Inverkehrbringer« zukommen. Die Frage ist nur noch wann und in welcher Höhe. Vieles deutet darauf hin, dass die Abgabe noch im Laufe der nächsten Monate in Kraft treten wird.
Pauschale Abgaben sind völlig überzogen
Neben den kurz vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen über USB-Sticks und Flash-Speicherkarten soll ebenfalls bald auch eine Urheberabgabe auf Festplatten erhoben werden. Bernd Breinbauer, Regional Sales Director für Zentraleuropa beim Festplatten-Weltmarktführer Seagate , hält die nun immer näher rückenden Urheberabgaben auf Speichermedien für völlig überzogen: Der Ansatz sei bereits vom Prinzip her falsch, da eine Festplatte ohne Zusatzgerät kein Speichermedium darstelle. Für Zusatzgeräte, sei es ein PC, MP3-Player, oder DVR erhebe die GEMA bereits Gebühren. Durch die Kaskadierung der Gebührenordnung auf verschiedene Komponenten eines PCs wie optische Laufwerke, Festplatten oder auch USB-Sticks, verschaffe sich die GEMA gleich mehrfachen Zugriff auf den Geldbeutel der Anwender. Im Endeffekt bezahle der Endkunde die Rechnung, da in Deutschland verkaufte Produkte, durch die Urheberabgaben unverhältnismäßig verteuert würden. Die drohende Verteuerung von Speichermedien habe katastrophale Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland: »Der Kunde wird einfach außerhalb Deutschlands per Mausklick einkaufen«, so Breinbauer.
»Fachhändler, die Geräte kaufen, für die keine Abgaben wie Urheberabgabe, Zölle und Steuern gezahlt wurden, laufen Gefahr, dass sie als »in den Markt bringender Reseller« schließlich auf den Kosten sitzen bleiben und diese stellvertretend für den Hersteller zahlen müssen; vor allem, wenn der Hersteller/OEM-Lieferant seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat«, warnt zudem Michael Thedens, Sales Manager DACH bei Transcend, der als Bitkom-Vertreter bei den Verhandlungen über die Urheberabgabe mit am Verhandlungstisch sitzt.