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Abgaben für PCs und Mobiltelefone

Autor:Joachim Gartz • 27.10.2008 • ca. 0:40 Min

Derzeit laufen neben dem Produktbereich Speichermedien unter anderem auch Verhandlungen über die Höhe der Abgaben auf PCs und Mobiltelefone. Da niemand weiß, wie hoch die Abgabe letztlich sein wird, sind die Unternehmen, die gegenüber den Behörden als Importeure nach Deutschland auftreten, gezwungen, Rückstellungen in Milliardenhöhe zu bilden. »Händler sollten auf jeden Fall ihren lokalen Lieferanten befragen, wie dieser zum Thema Urheberrechtsabgabe und Gesamtvertrag steht. Denn vielen Händlern ist bisher nicht bewusst, dass alle Beteiligten gesamtschuldnerisch haften«, betont Michael Thedens, Sales Manager bei Transcend gegenüber Computer Reseller News, der im Bitkom als Vertreter der Speicherbranche an den Verhandlungen beteiligt ist.

Zur Problematik der Abgabenhöhe sind die folgenden Punkte zu beachten: Die Abgabenhöhe wird nicht – wie bisher – durch den Gesetzgeber festgelegt, sondern zwischen den betroffenen Parteien – Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden – ausgehandelt. Jedes Gerät/Speichermedium ist abgabepflichtig, das typischer Weise zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt wird. Die Abgabenhöhe bemisst sich an der tatsächlichen, urheberrechtlich relevanten Nutzung der Geräte und Speichermedien.