Urheberabgabe fördert den Graumarkt
- Urheberabgaben auf Speichermedien belasten den Handel
- Abgaben für PCs und Mobiltelefone
- Die Problematik der Abgabenhöhe
- Urheberabgabe fördert den Graumarkt
- Ausweg: Abwanderung
Bernd Breinbauer, Regional Sales Director für Zentraleuropa bei Seagate , hält die von der ZPÜ geforderten rückwirkenden Urheberabgaben auf Speichermedien für unverantwortbar: Der Ansatz sei schon vom Prinzip her falsch, da eine Festplatte ohne Zusatzgerät kein Speichermedium darstelle. »Für Zusatzgeräte, sei es ein PC, MP3-Player, oder DVR erhebt die GEMA doch bereits Gebühren.« Durch die Kaskadierung der Gebührenordnung auf verschiedene Komponenten eines PCs wie optische Laufwerke, Festplatten oder auch USB-Sticks, verschaffe sich die GEMA gleich mehrfachen Zugriff auf den Geldbeutel der Anwender.
Letztendlich bezahle der Endkunde die Rechnung, denn Produkte, die in Deutschland verkauft werden, seien damit unverhältnismäßig teurer. Die drohende Verteuerung von Speichermedien wirke sich auch negativ auf den Standort Deutschland aus: »Der Kunde kauft dann einfach außerhalb Deutschlands per Mausklick – die offenen Grenzen innerhalb Europas sind kein Hindernis beim Import. Fragt sich nur, ob der Endkunde nach dem Import die anfallenden Copyright-Gebühren abführt?«, gibt Breinbauer zu bedenken. Der zur Zeit für rund 240 Euro im Handel angebotene »iPod Classic« mit 120 GByte Speicher könnte sich beispielsweise durch die neue Urhebervergütung um mehr als 100 Euro verteuern. Die Firma Apple wollte sich dies nicht gefallen lassen und weigerte sich, Urheberabgaben zu übernehmen. Nachdem die Broadliner Ingram Micro und Tech Data daraufhin die HEKs für Apple-Produkte erhöht hatten, hat Apple mittlerweile seine rebellische Haltung gegenüber den Verwertungsgesellschaften aufgegeben. Schließlich wollte Apple es nicht dazu kommen lassen, dass zum Jahresendgeschäft iPods aus den Regalen der Händler verschwinden, weil diese aufgrund zu hoher HEKs keine Marge mehr machen können.