Urheberabgaben auf Speichermedien belasten den Handel
Hersteller, Importeure und Händler von Festplatten sind durch das neue Urhebergesetz mit unwägbaren Kostenrisiken konfrontiert. Im Channel besteht massiver Aufklärungsbedarf über die neuen Abgaberegelungen, denn vielen Händlern ist bisher nicht bewusst, dass alle Beteiligten gegenüber der ZPÜ gesamtschuldnerisch haften.

- Urheberabgaben auf Speichermedien belasten den Handel
- Abgaben für PCs und Mobiltelefone
- Die Problematik der Abgabenhöhe
- Urheberabgabe fördert den Graumarkt
- Ausweg: Abwanderung
Im Channel herrscht derzeit große Verunsicherung darüber, welche Konsequenzen das neue Urheberrecht für Hersteller, Importeure und Händler beinhaltet. Zudem hat Apple erst vor kurzem mit seiner mittlerweile revidierten Weigerung, Urheberabgaben an die ZPÜ zu entrichten, seine Partner erheblich verunsichert. Die neuen Abgaben führen zu Belastungen für den Handel, die letztlich die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland in Frage stellen und den Graumarkt fördern. Doch worum geht es eigentlich?
Grundsätzlich wollen die Verwertungsgesellschaften mit dem neuen Gesetz, das rückwirkend ab Anfang 2008 in Kraft tritt, einen Urheber-Vergütungsanspruch auf alle digitalen Medien, wie Festplatten, Speicherkarten und USB-Sticks durchsetzen. Für den Schutz des Urheberrechts im Musikbereich engagiert sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs-und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) fungiert dabei als die Inkassogesellschaft der GEMA. Zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Industrie- Verbänden wie zum Beispiel Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik und Elektronikindustrie) wird über die Höhe der jeweiligen Zahlung für eine bestimmte Produktkategorie verhandelt.