»Mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge sind als urheberrechtlich relevant einzustufen«. Dabei stützt sich die Verwertungsgesellschaft auf eine Urteilsbegründung des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2006. Was die VG Wort in ihrer Pressemitteilung vom Mittwoch allerdings nicht erwähnt: Die Interpretation des Landgerichts Düsseldorf ist längst überholt. Im Dezember vorigen Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Hersteller von Druckern keine Abgaben an die VG Wort leisten müssen. Eine Niederlage, mit der sich die VG Wort offenbar nicht abfinden kann. Sie forderte Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro für Drucker, was eine Milliardenbelastung für die Industrie bedeutet hätte.
Zu Ende ist der Konflikt um Urheberrechtsabgaben auf Drucker damit noch lange nicht. Da die Urteile allesamt auf dem alten Urheberrechtsgesetz beruhen, ist damit zu rechnen, dass der Streit aufgrund der neuen Gesetzeslage fortgeführt wird. An konstruktive Verhandlungen, die der BITKOM der VG Wort einmal mehr vorgeschlagen hat, glaubt niemand mehr.