Doch was bleibt denjenigen zu tun, die bereits auf die Masche hereingefallen sind und jetzt den völlig überteuerten Abo-Preis bezahlen sollen? Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen. Auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden oder das Portal mit einem Schufa-Eintrag oder einer Klage drohe, solle man auf jeden gelassen bleiben und den Forderungen nicht nachkommen, so Reiners. »Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich«.
Der unseriöse Anbieter ist übrigens kein Unbekannter: Schon in der Vergangenheit hat die »RS Web Services GmbH & Co. KG« aus Ottobrunn, deren Geschäftssitz Dubai ist, mit Online-Abzocken (z.B. Traumdeutungen) von sich Reden gemacht. Und auch die Anwältin, die das Geld von den Geprellten einfordert, kann mit diversen Serienabmahnungen schon auf einige negative Schlagzeilen zurückblicken. G Data versucht derzeit, die Seite auf juristischem Wege abschalten zu lassen.