Warnung vor Online-Abzocke im »Antiviren-Club«

18. Februar 2009, 9:57 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Was tun, wenn man unterschrieben hat

Nico Reiners rät Betroffenen, die Forderungen auf keinen Fall zu bezahlen
Nico Reiners rät Betroffenen, die Forderungen auf keinen Fall zu bezahlen

Doch was bleibt denjenigen zu tun, die bereits auf die Masche hereingefallen sind und jetzt den völlig überteuerten Abo-Preis bezahlen sollen? Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen. Auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden oder das Portal mit einem Schufa-Eintrag oder einer Klage drohe, solle man auf jeden gelassen bleiben und den Forderungen nicht nachkommen, so Reiners. »Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich«.

Der unseriöse Anbieter ist übrigens kein Unbekannter: Schon in der Vergangenheit hat die »RS Web Services GmbH & Co. KG« aus Ottobrunn, deren Geschäftssitz Dubai ist, mit Online-Abzocken (z.B. Traumdeutungen) von sich Reden gemacht. Und auch die Anwältin, die das Geld von den Geprellten einfordert, kann mit diversen Serienabmahnungen schon auf einige negative Schlagzeilen zurückblicken. G Data versucht derzeit, die Seite auf juristischem Wege abschalten zu lassen.


  1. Warnung vor Online-Abzocke im »Antiviren-Club«
  2. Die dreiste Masche der Täter
  3. Was tun, wenn man unterschrieben hat

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