Weihnachten steht vor der Tür und nicht nur Familie und Freunde wollen beschenkt werden. Auch Geschäftspartner und Kunden erwarten etwas Weihnachtliches zum Fest. Wie sie dabei die größten Stolperfallen umgehen, lesen Sie hier.
Von draus vom Walde komm ich her: Ich muss Euch sagen es weihnachtet sehr! Auch in der Geschäftswelt gehört es zum guten Ton seine Geschäftspartner, Kunden und Vorgesetzen mit weihnachtlichen Grüßen oder kleinen Aufmerksamkeiten zu bedenken. Das man hier viel falsch machen kann, liegt auf der Hand. Sind wir doch einmal ehrlich: Alle Jahre wieder stellt sich in der Vorweihnachtszeit die Frage, wie man das Fest nicht nur privat, sondern vor allem auch beruflich ohne unangenehme Peinlichkeiten übersteht. Müssen Weihnachtskarten handschriftlich verfasst sein oder reicht eine Unterschrift? Spende statt Geschenke? Gilt man beim Verschenken eines Kugelschreibers oder Kalenders gar als knauserig?
Kniggeexpertin und Business-Coach, Caroline Lüdemann, empfiehlt als weihnachtliche Grundregel im Kollegenkreis: »Wie Du mir, so ich Dir: Bei Weihnachts- und Neujahrspost gilt die Devise, dass man sich für erhaltene Karten nicht ausdrücklich bedanken muss«, ergänzt aber, dass es zum guten Ton gehöre, Weihnachtsgrüße zu erwidern. Ausnahmen bilden jedoch Weihnachtsgrüße, denen ein Geschenk beiliegt. Hier sei es selbstverständlich, sich im besten Fall sogar handschriftlich, zu bedanken. Wer es einfach mag: Einfach selbst einen Weihnachtsgruß versenden.