Endlich Urlaub! Ausspannen, abschalten, Akku aufladen. Was aber tun, wenn ständig das Diensthandy klingelt?
Schnell ist es vorbei mit der Urlaubslaune, wenn am Handydisplay die Nummer vom Chef auftaucht. Wer die freien Tage entspannt genießen will, sollte im Vorfeld einiges beachten. Der Berufsverband »Die Führungskräfte« (DFK) weist darauf hin, dass beispielsweise das Ausschalten des Diensthandys Konsequenzen haben kann.
»Natürlich kommt es darauf an, in welcher Position man beschäftigt ist«, so Heike Kroll, Fachanwältin für Arbeitsrecht. »Aber man sollte auch einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, ob es zum Punkt Erreichbarkeit eine Regelung im Vertrag gibt, um Missverständnisse zu vermeiden.«
Nicht jede Regelung, die eine Erreichbarkeit im Urlaub gebietet, ist jedoch zulässig. Denn Urlaub dient der Erholung und Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit letztendlich dem Gesundheitsschutz. Der nach dem Bundesurlaubsgesetz zustehende gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen muss daher in jedem Fall arbeitsfrei bleiben. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für mindestens vier Wochen von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen, um ihm Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung zu geben. Anderweitige vertragliche Vereinbarungen wären somit unwirksam. Würde der Mitarbeiter durch Anrufe gestört, wird das dem Urlaubszweck nicht gerecht. Daher darf das Diensthandy im Normalfall durchaus ausgeschaltet bleiben.