Über 13.000 Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs sind im Vergangenen Jahr eingegangen. Gerügt wurden unter anderem auch Apple, 1&1, die Telekom und Vodafone.
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht für 2012 vorgestellt. Demnach sind im vergangenen Jahr über 13.000 Beschwerden und Anfragen über unlauteren Wettbewerb bei der branchenübergreifenden Selbstkontrollstelle der deutschen Wirtschaft eingegangen. Viele davon führten anschließend zu Rügen der beanstandeten Werbungen, Preise und Aktionen samt der dahinter stehenden Hersteller und Anbieter. Die meisten von ihnen haben laut dem Bericht auch umgehend einsichtig reagiert und die beanstandeten Punkte ohne rechtliche Auseinandersetzung geändert. Besonders ein Trend aus der Statistik ist jedoch interessant: Während die allgemeinen Beschwerden über Verletzungen der allgemeinen Marktverhaltensregelungen wie vergleichende und belästigende Werbung immer weiter zurückgehen, beschweren sich die Verbraucher immer häufiger über Irreführung und mangelnde Information. Mit mehr als 7500 Fällen machen diese Verstöße inzwischen über die Hälfte der Anzeigen bei der Wettbewerbszentrale aus. Besonders auffällig entwickelt sich hier das Segment irreführender und intransparenter Preise, dessen Beschwerdezahlen im Vergleich zum Vorjahr um über 20 Prozent angewachsen sind. Beschwerden über irreführende Angaben zu Produkteigenschaften gingen hingegen im gleichen Zeitraum um knapp drei Prozent zurück. Üblicher Weise wird bei den Preisen geschummelt, indem entweder zusätzlich entstehende Kosten eines Angebotes unterschlagen oder den Kunden nicht gegebene Ersparnisse vorgetäuscht werden. Ebenfalls häufig getrickst wird im Bereich der Vergleichbarkeit. Hier werden beispielsweise Preisvergleiche erschwert, indem den Verbrauchern wesentliche Produktinformationen und –Spezifikationen vorenthalten werden.
Auch im Hinblick auf die Überlegungen der Telekom zur Drosselung ihrer DSL-Flatrates hat der Bericht der Wettbewerbszentrale einiges zu bieten. So wurden im vergangenen Jahr bereits mehrere Provider und Netzanbieter ermahnt, weil sie ihre Produkte mit Aussagen wie »unbegrenzt surfen«, »surfen ohne Limit« oder »grenzenlos surfen« beworben hatten. Da auch sie jedoch die Download-Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen drosseln, mussten sie diese falschen Versprechen wieder verschwinden lassen. Und auch die Telekom selbst ist in den Fokus der Wettbewerbsbeobachter geraten. Per einstweiliger Verfügung wurde eine Werbung für das iPhone 5 untersagt, weil die Telekom dort nicht angegeben hatte, dass das Smartphone mit einem SIM-Lock an fest das eigene Netz gebunden ist. Auch beim Konkurrenten Vodafone musste die Rechtsabteilung der Wettbewerbszentrale eingreifen. Mit einem Entscheid des Landgerichtes Düsseldorf wurde Vodafone eine Werbung verboten, die eine Playstation für 49,90 Euro versprach und dabei nicht ausreichend klar stellte, dass dieses Angebot nur bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags galt. Die dabei entstehenden weiteren Kosten von 19,99 pro Monat plus einer Anschlussgebühr von 29,99 Euro waren nicht ausreichend deutlich angegeben worden. Darüber hinaus musste auch Apple ermahnt werden. Hier wurde von der Wettbewerbszentrale die Aussage bemängelt, das iPad 3 sei LTE-fähig. Allerdings galt das zu diesem Zeitpunkt lediglich für die USA und Kanada, weshalb die Aussage in Deutschland nach der Rüge zurückgenommen wurde.
Den gesamten Jahresbericht 2012 der Wettbewerbszentrale können Sie hier abrufen.